Sachbeweis
Auch die Inaugenscheinnahme (zum Beispiel Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.Der Sachbeweis wird geführt, indem Gegenstände (zum Beispiel Tatmittel, Urkunden) oder Ermittlungsergebnisse (zum Beispiel Spurensicherungsbericht, telefonüberwachung, Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden erst durch Gutachter oder sachverständige (zum Beispiel Obduktion) erbracht.
Rechtswesen
Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.
Indizien
Mehrere Indizien, die unterinander logisch zu einer Indizienkette verknüpft werden, können als Beweis für eine Täterschaft angesehen werden, vgl.Indizien sind Anhaltspunkte für eine Täterschaft. Indizienprozess.
Zivilrecht
Im Deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel: Augenschein, Zeugen, sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung.
Im Strafprozessrecht gibt es Personen- und Sachbeweise sowie Indizien.
Personenbeweis
das Geständnis des Täters.Der Personenbeweis ist die Einvernahme einer Aussage als Zeuge oder einer Auskunftsperson sowie u.U.
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