Für die automatisierte, Computergestützte Schlussfolgerung wird häufig der Begriff Inferenz (engl. inference oder reasoning) verwendet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter schlussfolgern auch das Erkennen von Folgerungen durch (meist schrittweises) Nachdenken, bzw. das Durchführen eines Beweises (auch Schluss, Umkehrschluss).
Als Schlussfolgerung, Konklusion oder Schlusssatz bezeichnet man in der Logik die im Rahmen eines Beweises hergeleitete oder sich ergebende Aussage (siehe Schlussregel und Deduktion).
Jede Schlussfolgerung basiert auf der richtigen Beurteilung von Fakten und Zusammenhängen (siehe auch Hypo); die Art des Schlussfolgerns hängt auch von persönlichen Eigenschaften und allfälligen Erwartungen ab, sollte jedoch möglichst von Vorurteilen frei sein.
Die Richtigkeit einer Schlussfolgerung ist oft erst im Nachhinein an festzustellen - siehe Wahrheit und Lernen.
- Analogieschluss, Schlussregel, Sukzedens, Verifikation
- Induktion, Deduktion, Abduktion, Inferenzrelation, Intuition
- forward chaining, backward chaining, Case-Based Reasoning
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